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   OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92   

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OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92 (https://dejure.org/1993,10166)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.01.1993 - 10 L 5858/92 (https://dejure.org/1993,10166)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Januar 1993 - 10 L 5858/92 (https://dejure.org/1993,10166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 78 Abs. 4 AsylVfG
    Verfassungsmäßgikeit; Verkürzte Antragsfrist; Antragsbegründung; Rechtsschutzgarantie; Asylverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßgikeit; Verkürzte Antragsfrist; Antragsbegründung; Rechtsschutzgarantie; Asylverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92
    Daher stellt sich in diesem Verfahren auch nicht etwa die Frage, wie § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG nach dem Gebot der Effektivität des eingeräumten Rechtsschutzes (BVerfGE 78, 88, 99; 81, 123, 129; 74, 228, 234) hinsichtlich der Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, - verfassungskonform - auszulegen ist.

    Daß der Gesetzgeber die in § 78 AsylVfG eingeräumte Möglichkeit, die Zulassung der Berufung zu erstreiten, in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert hätte (vgl. auch BVerfGE 74, 228, 234; 69, 381, 385), vermag der Senat jedoch nicht zu erkennen.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92
    Daß der Gesetzgeber die in § 78 AsylVfG eingeräumte Möglichkeit, die Zulassung der Berufung zu erstreiten, in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert hätte (vgl. auch BVerfGE 74, 228, 234; 69, 381, 385), vermag der Senat jedoch nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92
    Daher stellt sich in diesem Verfahren auch nicht etwa die Frage, wie § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG nach dem Gebot der Effektivität des eingeräumten Rechtsschutzes (BVerfGE 78, 88, 99; 81, 123, 129; 74, 228, 234) hinsichtlich der Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, - verfassungskonform - auszulegen ist.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92
    Daher stellt sich in diesem Verfahren auch nicht etwa die Frage, wie § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG nach dem Gebot der Effektivität des eingeräumten Rechtsschutzes (BVerfGE 78, 88, 99; 81, 123, 129; 74, 228, 234) hinsichtlich der Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, - verfassungskonform - auszulegen ist.
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92
    Denn sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften - obwohl weder Art. 19 Abs. 4 GG noch andere Verfassungsbestimmungen einen Instanzenzug gewährleisten - Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, Beschl. v. 20.5.1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288, 289 f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2012 - 7 LA 15/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei fristgerechter

    3 Die Kürze der Frist des § 78 Abs. 7 AsylVfG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 1993 - 10 L 5858/92 - InfAuslR 1993, 239 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 8).
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